Sri Lanka, oft als “Perle des Indischen Ozeans” bezeichnet, empfängt jedes Jahr Millionen von Reisenden mit seinen Stränden, seiner Tierwelt, seiner Geschichte und Kultur. Um das Reisen zu erleichtern, betreibt die sri-lankische Regierung ein Elektronische Reisegenehmigung (ETA) Dieses Handbuch bietet Ihnen einen klaren Überblick darüber, wie Sie legal und unkompliziert nach Sri Lanka einreisen können – egal ob Sie Urlaub machen, eine kurze Geschäftsreise unternehmen oder nur auf der Durchreise sind.
In den folgenden Abschnitten finden Sie Einzelheiten über Visatypen, einschließlich der Kategorien Tourist, Geschäftsreisender, Transitreisender und Diplomaten. Wir erklären auch die ETA-Prozess — wie man sich online bewirbt, wie lange es dauert und wie man den Status seiner Bewerbung überprüft. Für Reisende aus ausgewählten Ländern heben wir Folgendes hervor: kostenloses Visum bei Ankunft Das wird angeboten, um den Tourismus anzukurbeln. Sie erfahren außerdem mehr über Visagebühren, mögliche Verlängerungen für längere Aufenthalte sowie die offiziellen Antragsstellen sowohl online als auch bei der Ankunft.
Dieser Visa-Leitfaden dient als einfache Orientierungshilfe für Reisende, die einen Besuch in Sri Lanka planen. Er ersetzt keine offiziellen Empfehlungen, und die Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern. Für die aktuellsten und genauesten Informationen konsultieren Sie bitte stets die offizielle Website der Behörden. Ministerium für Einwanderung und Auswanderung oder der offizielle ETA-Portal.
Temporäres kostenloses Visaprogramm zur Förderung des Tourismus
Die Regierung von Sri Lanka hat ein Programm gestartet temporäres kostenloses Visum bei Ankunftsprogramm
für ausgewählte Länder zur Förderung des Tourismus. Dieses Programm gilt für
sechs Monate ab dem 1. August 2025, Dadurch können berechtigte Reisende ohne Visumgebühren einreisen. Die üblichen Einreisebestimmungen wie gültiger Reisepass, Weiterflugtickets und Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel gelten weiterhin.
👉 Unten können Sie die Länder-Suchtool um zu überprüfen, ob Ihre Nationalität in der Liste enthalten ist Liste der kostenlosen Visa für Sri Lanka.Für offizielle Aktualisierungen besuchen Sie bitte die
Ministerium für Einwanderung und Auswanderung.
Die Liste der Visa-freien Ankunftsprogramme ist ab sechs Monaten gültig. 1. August.Es gelten weiterhin die üblichen Einreisebestimmungen (Gültigkeit des Reisepasses, Weiterreiseticket usw.).
Alle Länder mit kostenlosem Visum bei Ankunft anzeigen
Touristenvisum (ETA) beantragen
Alle ausländischen Reisenden, die Sri Lanka besuchen, Tourismus kann sich online bewerben für Elektronische Reisegenehmigung (ETA). Selbst wenn Sie aus einem Land, für das ein Visum für kostenloses Reisen berechtigt ist, Sie können sich aber auch weiterhin im Voraus online bewerben, um Wartezeiten am Flughafen zu vermeiden.
- Einfache und sichere Online-Bewerbung
- Schnelle Genehmigung – in der Regel innerhalb von 24 Stunden
- Bei der Ankunft Warteschlangen umgehen
- Gültig für Kurzzeitaufenthalte (bis zu 30 Tage, verlängerbar)
Online-Antrag für Touristen-ETA
Notiz: Ihr Reisepass muss ab dem Einreisedatum noch mindestens 6 Monate gültig sein. Reisende, die die Visumsfreiheitsaktion nutzen, können zur Vereinfachung auch das Online-ETA-System verwenden.
Prüfen Sie Ihren ETA-Status für Sri Lanka
Nutzen Sie das offizielle Portal, um zu überprüfen, ob Ihr Elektronische Reisegenehmigung (ETA) wurde genehmigt. Zur Erinnerung: Nur die ETA-Genehmigungsmitteilung ist für Reisen gültig (eine Bestätigung allein genügt nicht).
Was Sie brauchen
- Bestätigungscode (aus Ihrer ETA-E-Mail) — oder kreuzen Sie “Bestätigungscode unbekannt” an.
- Passnummer.
- Nationalität (aus der Liste auswählen).
Kurzanleitung
- Öffnen Sie die offizielle ETA-Statusseite.
- Geben Sie Ihre Daten genau so ein wie in Ihrem Antrag.
- Senden Sie die Anfrage ab, um zu sehen, ob Ihre voraussichtliche Ankunftszeit (ETA) ist. Genehmigt, Ausstehend, oder Nicht genehmigt.
Tipp: Falls Sie Ihren Bestätigungscode nicht finden können, versuchen Sie die Option “Bestätigungscode unbekannt” und suchen Sie danach. Passnummer Und Nationalität. Offizielle Richtlinien finden Sie unter Ministerium für Einwanderung und Auswanderung.
Informationen zur elektronischen Reisegenehmigung (ETA)
Überblick über ETA
Die elektronische Reisegenehmigung (ETA) ist eine offizielle Online-Reiseerlaubnis, die von der sri-lankischen Einwanderungs- und Auswanderungsbehörde ausgestellt wird. Sie ist für die meisten ausländischen Besucher obligatorisch, außer für diejenigen, die von speziellen Visaregelungen befreit sind. Mit dem ETA-System können Reisende die Reisegenehmigung vor ihrer Ankunft online beantragen und erhalten und so Verzögerungen am Flughafen vermeiden.
ETA-Typen
Ein ETA wird nur für kurze Aufenthalte in Sri Lanka zu folgenden Zwecken ausgestellt: Tourismus, Geschäft, oder Transit. Jede Kategorie hat je nach Art der Reise spezifische Gültigkeitsbedingungen.
Anwendungswebsite
Alle ETA-Anträge müssen über das offizielle Portal eingereicht werden unter www.eta.gov.lk. Die Website bietet Anleitungen, Zahlungsmöglichkeiten und Statusverfolgung.
Einreichung eines Antrags
Anträge können vollständig online ausgefüllt werden. Reisende benötigen kein bestätigtes Flugticket, um einen ETA-Antrag zu stellen. Sobald die Daten eingegeben und die Bearbeitungsgebühr bezahlt ist, wird die ETA in der Regel innerhalb von 24 Stunden genehmigt.
ETA-Status prüfen
Genehmigte ETAs können jederzeit über das [Portal/die Plattform] überprüft werden. offizielles Statusprüfungsportal. Reisende müssen ihre ETA-Referenznummer angeben. Eine ETA-Hotline, die rund um die Uhr erreichbar ist, steht ebenfalls zur Verfügung unter: +94 71 99 67 888.
Zahlung und Sicherheit
Die ETA-Bearbeitungsgebühr wird online über ein sicheres internationales Zahlungsportal bezahlt. Akzeptierte Karten sind: Visum, MasterCard, Und American Express. Die Zahlungsabwicklung erfolgt gemäß internationalen Sicherheitsstandards. Gebühren sind nicht erstattungsfähig Und nicht übertragbar, auch dann, wenn der Antrag nicht genehmigt wird.
Gültigkeit der ETA
Eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) ist ab Ausstellungsdatum sechs Monate gültig. Mit demselben Reisepass kann erst nach Ablauf der Gültigkeit der bestehenden ETA eine neue beantragt werden. Bei Verlust eines Reisepasses mit gültiger ETA kann gegen erneute Zahlung der Gebühr ein neuer Antrag gestellt werden. Eine neue ETA kann nicht während eines Aufenthalts in Sri Lanka beantragt werden.
Bestehende Visa und ETA
Reisende, die bereits über ein gültiges Aufenthaltsvisum oder ein Visum zur mehrfachen Einreise verfügen, können erst nach Ablauf oder Annullierung ihres aktuellen Visums eine neue elektronische Einreisegenehmigung (ETA) beantragen. Für offizielle oder diplomatische Besuche gelten gesonderte Regelungen gemäß bilateralen Abkommen.
Korrekturen und Fehler
Sobald ein ETA-Antrag eingereicht und bezahlt wurde, können die Angaben nicht mehr geändert werden und die Gebühr ist nicht erstattungsfähig. Bei fehlerhaften Angaben muss ein neuer Antrag mit den korrekten Daten eingereicht und die Gebühr erneut entrichtet werden. Überprüfen Sie Ihre Angaben daher immer sorgfältig, bevor Sie sie bestätigen.
Datenschutz und Datensicherheit
Das ETA-System unterliegt strengen Datenschutzstandards. Es werden ausschließlich die zur Bearbeitung des Antrags erforderlichen Informationen erhoben und alle Daten sicher auf Regierungsservern gespeichert. Persönliche Daten werden nicht über die Bearbeitung des ETA-Antrags hinaus weitergegeben.
Erinnerung: Eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) ist für die meisten Reisenden eine offizielle Voraussetzung. Beantragen Sie diese immer über die [Website/das Reisebüro einfügen]. offizielle Regierungswebsite um sicherzustellen, dass Ihre Bewerbung gültig und sicher ist.
Normale ETA-/Visagebühren (außerhalb des kostenlosen Visaprogramms)
Dies sind die Standardgebühren in USD wenn das temporäre kostenlose Visumprogramm (40 Länder, gültig für sechs Monate ab 1. August 2025) tut nicht anwenden.
Kinder unter 12 Jahre Sind frei.
A) ETA-Bearbeitungsgebühr nach Einreichungsmethode (bis zu 30 Tage)
| Verfahren | SAARC — Tourist 30d (DE) | SAARC — Wirtschaft 30 Tage (ME) | SAARC — Transit 2d (SE) | Andere — Tourist 30d (DE) | Sonstige — Wirtschaft 30d (ME) | Andere — Transit 2d (SE) | Kinder < 12 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vom Antragsteller | US$ 20 | US$ 30 | Frei | US$ 50 | US$ 55 | Frei | Frei |
| Durch Dritte | US$ 20 | US$ 30 | Frei | US$ 50 | US$ 55 | Frei | Frei |
| Bei den Auslandsvertretungen Sri Lankas | US$ 20 | US$ 30 | Frei | US$ 50 | US$ 55 | Frei | Frei |
| Einwanderungsbehörde (Hauptsitz, Colombo) | US$ 20 | US$ 30 | Frei | US$ 50 | US$ 55 | Frei | Frei |
| Bei Ankunft (Einreisehafen) | US$ 25 | — | Frei | US$ 60 | — | Frei | Frei |
Notiz: “Bei Ankunft” bedeutet, dass das Visum am Flughafen/Hafen ausgestellt wird. Ein Geschäftsvisum bei Ankunft ist möglicherweise nicht in allen Fällen verfügbar.
B) Sri Lanka Auslandsvertretungen – Gebühren (30–90 Tage)
“Die ”länderspezifische Gebühr“ ist die von der jeweiligen Botschaft oder dem jeweiligen Konsulat für das betreffende Land festgelegte Visagebühr.
| # | Visumtyp | ETA-Bearbeitungsgebühr (≤30 Tage) | Visagebühr (30–90d) | Auslandsmissionsleitung |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Tourist — Doppelte Einreise (30 Tage) | US$ 20 (SAARC) / US$ 50 (Andere) | Nicht zutreffend | — |
| 2 | Tourist — Einfache Einreise (bis zu 90 Tage) | US$ 20 (SAARC) / US$ 50 (Andere) | Gebühr für das Touristenvisum des jeweiligen Landes | — |
| 3 | Tourist — Doppelte Einreise (bis zu 90 Tage) | US$ 20 (SAARC) / US$ 50 (Andere) | Das Doppelte der Gebühr für das Touristenvisum des jeweiligen Landes | — |
| 4 | Geschäftstätigkeit — Mehrfacheinträge (30 Tage) | US$ 30 (SAARC) / US$ 55 (Andere) | Nicht zutreffend | — |
| 5 | Geschäftskunden — Einfache Eintragung (bis zu 90 Tage) | US$ 30 (SAARC) / US$ 55 (Andere) | Gebühr für das Geschäftsvisum des jeweiligen Landes | — |
| 6 | Geschäftstätigkeit — Doppelte Buchführung (bis zu 90 Tage) | US$ 30 (SAARC) / US$ 55 (Andere) | Doppelte Gebühr für das Geschäftsvisum des jeweiligen Landes | — |
| 7 | Geschäftskunden — Mehrfacheinträge (bis zu 90 Tage) | US$ 30 (SAARC) / US$ 55 (Andere) | Das Dreifache der Gebühr für das jeweilige Landesgeschäftsvisum | — |
| 8 | Transit — Einfache Einreise (2 Tage) | Kostenlos (SAARC) / Kostenlos (Andere) | Nicht zutreffend | — |
Erinnerung: Das befristete kostenlose Visumprogramm (1. August 2025 → 6 Monate) befreit Staatsangehörige bestimmter Länder während des Aktionszeitraums von den regulären Gebühren. Für alle anderen Länder gelten die oben genannten Gebühren.
Diplomatische und offizielle Besuche
Ausländische Staatsangehörige, die Sri Lanka besuchen, Diplomatisch oder Offiziell Die Antragsteller sollten ETA-Anträge über die zuständigen Ministerien/Behörden der sri-lankischen Regierung oder die sri-lankischen Auslandsvertretungen weiterleiten.
Wichtige Hinweise
- Gratis (kostenlos) gilt nur für Diplomatisch Und Offiziell Passinhaber.
- Kostenlose ETA kann gewährt werden an gewöhnlicher Reisepass Inhaber nur dort, wo zwischen Sri Lanka und dem jeweiligen Land entsprechende Vereinbarungen bestehen.
- Inhaber von Diplomaten-/Dienstpässen müssen den normales ETA-Verfahren für private Reisen; eine kostenlose ETA kann auf der Grundlage bilateraler Abkommen erteilt werden.
- Tun nicht Beantragen Sie eine Touristen-/Geschäfts-ETA für offizielle Besuche. kann nicht umgewandelt werden in ein Aufenthaltsvisum.
Länder mit ETA-Gebühren-/Verfahrensbefreiungen (Offizielle und private Besuche)
Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen aus den folgenden Ländern sind von den ETA-Bearbeitungsgebühren und -verfahren befreit; ein Besuchervisum wird bei der Ankunft ausgestellt.
| Land | Passart | Visumdauer / Hinweise |
|---|---|---|
| Sozialistische Republik Vietnam | Diplomatisch, offiziell | 90 Tage |
| Republik Kuba | Diplomatisch | 90 Tage |
| Republik Indonesien | Diplomatisch, offiziell, Dienst | 30 Tage |
| Union von Myanmar | Diplomatisch, offiziell, Dienst | 30 Tage |
| Islamische Republik Pakistan | Diplomatisch, offiziell | 30 Tage |
| Föderative Republik Brasilien | Diplomatisch, offiziell, Dienst | 90 Tage |
| Republik Chile | Diplomatisch, offiziell | 90 Tage |
| Republik Seychellen | Diplomatisch, offiziell, gewöhnlich | 60 Tage pro Besuch; insgesamt 90 Tage pro Jahr |
| Volksrepublik China (VR China) | Diplomatisches, offizielles, Dienstleistungs- und öffentliches Handeln | Bis zu 30 Tage |
| Königreich Thailand | Diplomatisch, offiziell | Nicht mehr als 90 Tage |
| Republik Kenia | Diplomatisch, offiziell | Bis zu 30 Tage |
| Republik Belarus | Diplomatisch, offiziell | Bis zu 30 Tage |
| Islamische Republik Iran | Diplomatisch, offiziell, Dienst | Bis zu 30 Tage |
| Republik Malediven | Diplomatisch, offiziell, gewöhnlich | Befreiung von der 90-Tage-Visagebühr |
| Republik Singapur | Diplomatisch, offiziell, gewöhnlich | Bis zu 30 Tage |
| Republik Indien | Diplomatisch, offiziell (nur für offizielle/diplomatische Besuche) | 30 Tage. Bei Anstellung bei einer internationalen Organisation/Behörde ist ein Visum/eine ETA für offizielle/private Besuche erforderlich. |
| Russische Föderation | Diplomatisch, offiziell, Dienst | 30 Tage |
| Republik der Philippinen | Diplomatisch, offiziell | 30 Tage |
| Republik Kasachstan | Diplomatischer Dienst | 30 Tage |
| Regierung von Georgien | Diplomatisch, offiziell/Dienst | Nicht mehr als 90 Tage innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums |
| Republik Rumänien | Diplomatisch | Nicht mehr als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen |
| Sonderverwaltungszone Hongkong | Bürger der Sonderverwaltungszone Hongkong | 30 Tage |
| Bangladesch | Diplomatisch, offiziell | 30 Tage |
| Staat Katar | Diplomatisch, Speziell | Bis zu 30 Tage |
| Sultanat Oman | Diplomatischer Dienst | Nicht mehr als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ab dem ersten Eintritt |
| Königreich Bahrain | Diplomatisch, Speziell | Nicht mehr als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ab dem ersten Eintritt |
| Ukraine | Diplomatisch, Dienst, Beamter | Nicht mehr als 30 Tage innerhalb von 60 Tagen |
| Königreich Kambodscha | Diplomatisch, offiziell/Dienst | 30 Tage |
Haftungsausschluss: Richtlinien und bilaterale Abkommen können sich ändern. Überprüfen Sie daher stets die aktuellen Anforderungen. Ministerium für Einwanderung und Auswanderung über die Website oder bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung.
Wie man ein Kurzbesuchervisum (Touristen-/Geschäftsvisum) verlängert
Besucher, die länger als 30 Tage Sie können eine Verlängerung ihres Kurzbesuchervisums beantragen. Das Visum kann für einen **maximalen Gesamtaufenthalt von 270 Tagen ab dem Einreisedatum** verlängert werden, wobei die Verlängerung in drei aufeinanderfolgenden Fällen gewährt werden kann:
- Bei der Ankunft: 30 Tage
- 1. Erweiterung: 60 Tage
- 2. Erweiterung: 90 Tage
- 3. Erweiterung: 90 Tage
Wo und wie man sich bewerben kann
- Persönlich (Hauptsitz): Reichen Sie Ihren Verlängerungsantrag bei der Visastelle ein. Ministerium für Einwanderung und Auswanderung (Hauptsitz).
- Online (e-Visa-Verlängerung): Bewerben Sie sich über die offizielle Website. Verlängerung des Besuchervisums Portal für Erweiterungen bis zu 6 Monate.
- Über einen Bevollmächtigten: Falls Sie den Antrag nicht persönlich oder online stellen können, können Sie sich über einen registrierten Vertreter an die Behörde wenden.
Was Sie normalerweise benötigen
- Der Reisepass muss ab dem Datum der Antragstellung mindestens 6 Monate gültig sein.
- Aktuelle Visa-/ETA-Details und Referenz
- Nachweis der Weiter-/Rückreise (falls angefordert)
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel / Unterkunft (falls angefordert)
- Gebührenzahlung (Höhe abhängig von Nationalität/Visumart)
Tipp: Beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis, bevor diese abläuft. Bewahren Sie Kopien (digital/gedruckt) aller Dokumente auf.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Kann ich zu einer anderen Visaart wechseln?
Für offizielle Aktualisierungen, vollständige Anweisungen, Öffnungszeiten und das Online-Portal besuchen Sie bitte die folgende Webseite: Ministerium für Einwanderung und Auswanderung.
Kontaktdaten
Ministerium für Einwanderung und AuswanderungSuhurupaya, Sri Subuthipura Road, Baththaramulla
- Hotline +94 71 996 7888
- Telefon +94 11 277 7638 — Mo.–Fr. 09:00–16:00 Uhr IST (außer an Feiertagen)
- Fax +94 11 267 4631
- E-Mail (voraussichtliche Ankunftszeit) eta@immigration.gov.lk
- E-Mail (Controller) controller@immigration.gov.lk
- Webseite immigration.gov.lk
Sri Lanka Visum – Häufig gestellte Fragen
Kurze Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Sri Lanka ETA, Visum bei Ankunft, Gebühren, Verlängerungen und Einreisebestimmungen.
Was ist ein kostenloses Visum für Sri Lanka?
Gibt es eine Visagebühr für Sri Lanka?
Sind Visa für Sri Lanka kostenlos?
Kann ich bei der Ankunft ein Visum für Sri Lanka erhalten?
Kann man ohne Visum nach Sri Lanka reisen?
Ist die ETA für Sri Lanka obligatorisch?
Welche Länder benötigen ein Visum für Sri Lanka?
Wo erhalte ich ein Visum für Sri Lanka?
Wo erhalte ich das Sri Lanka E-Visum (ETA)?
Benötigt man ein Foto für ein Sri Lanka Visum?
Wie lange im Voraus sollte man ein Visum für Sri Lanka beantragen?
Wie viel kostet ein Visum für Sri Lanka?
Wofür steht ETA bei Visa?
Ist eine ETA besser als ein Visum bei Ankunft?
Wer braucht keine voraussichtliche Ankunftszeit?
Kann eine voraussichtliche Ankunftszeit abgelehnt werden?
Wie kann ich eine Ablehnung meines Touristenvisums vermeiden?
Wie beantrage ich eine ETA?
Wie schnell kann ich eine voraussichtliche Ankunftszeit erhalten?
Was benötigt man für die Einreise nach Sri Lanka?
Kann man ein Touristenvisum in Sri Lanka verlängern?
Wie lange ist die voraussichtliche Ankunftszeit gültig?
Kann ich mit einem touristischen ETA in Sri Lanka arbeiten?
Benötigen Kinder ein Visum für Sri Lanka?
Sind mehrere Einträge pro ETA möglich?
Was passiert, wenn ich mein Visum überschreite?
Kann ich den Antrag auch am Flughafen statt online stellen?
Benötige ich ein Rück-/Weiterfahrtsticket?
Ist eine ETA dasselbe wie ein E-Visum?
Wie kann ich meinen voraussichtlichen Ankunftsstatus überprüfen?
Haftungsausschluss: Die Informationen auf dieser Seite dienen lediglich der allgemeinen Orientierung. Wir übernehmen keine Haftung für Änderungen der Einreise- oder Visabestimmungen Sri Lankas. Reisende sollten sich stets bei den zuständigen Behörden über die Details informieren. Ministerium für Einwanderung und Auswanderung oder autorisierten Regierungsquellen. Weitere Reiseinformationen finden Sie unter Sri Lanka Reiseseiten.